Der im Laufe des
Schuljahres 2007/2008 gemeinsam mit Kindern, Eltern, Mitarbeitern und Lehrern
erarbeitete Schulvertrag wird zum 01.08.2008 gültig.
Auf der
Lehrerkonferenz am 30.04.08 wurde ergänzend beschlossen:
1.) Alle Lehrer/innen
führen in ihren Klassen verbindlich die sog. „Stop“-Regel ein. Diese Regel
besagt, dass Kinder im Spiel oder auch im Streit, bevor es zu – meist
körperlichen – Grenzüberschreitungen kommt, u.a. durch ein deutliches
Handzeichen und das Wort „Stop“ anderen Einhalt gebieten lernen.
2.) Sollten Kinder
einen „Maßnahmen“-Zettel ausfüllen müssen, weil sie Klassen- oder
Hofpausenregeln nicht eingehalten haben, soll das Original unbedingt später in
der Schülerakte bei der Klassenleitung aufgenommen werden.
3.) Sollten Kinder,
die einen solchen „Maßnahmen“-Zettel ausfüllen mussten, diesen nicht wieder
abgeben (Unterschrift der Eltern muss vorliegen), müssen sie ihn ein weiteres
Mal ausfüllen.
Auf dem 1. Elternabend
der ersten Klassen zu Beginn eines neuen Schuljahres erläutert die Schulleitung
den Schulvertrag den (neuen) Eltern. Nachdem im Unterricht der Inhalt (und die
Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung der Regelungen) des Vertrages mit den Kindern
besprochen wurde, erhalten die Eltern den Schulvertrag mit einem erläuternden
Anschreiben. Mit ihrer Unterschrift und der Unterschrift auf dem Anschreiben
(wird eingesammelt und der Schülerakte bei der Klassenleitung beigefügt)
bestätigen sie, dass sie den Schulvertrag gelesen und die Regeln akzeptiert
haben.