Schulvertrag

 

Der im Laufe des Schuljahres 2007/2008 gemeinsam mit Kindern, Eltern, Mitarbeitern und Lehrern erarbeitete Schulvertrag wird zum 01.08.2008 gültig.

Auf der Lehrerkonferenz am 30.04.08 wurde ergänzend beschlossen:

                 

1.) Alle Lehrer/innen führen in ihren Klassen verbindlich die sog. „Stop“-Regel ein. Diese Regel besagt, dass Kinder im Spiel oder auch im Streit, bevor es zu – meist körperlichen – Grenzüberschreitungen kommt, u.a. durch ein deutliches Handzeichen und das Wort „Stop“ anderen Einhalt gebieten lernen.

 

2.) Sollten Kinder einen „Maßnahmen“-Zettel ausfüllen müssen, weil sie Klassen- oder Hofpausenregeln nicht eingehalten haben, soll das Original unbedingt später in der Schülerakte bei der Klassenleitung aufgenommen werden.

 

3.) Sollten Kinder, die einen solchen „Maßnahmen“-Zettel ausfüllen mussten, diesen nicht wieder abgeben (Unterschrift der Eltern muss vorliegen), müssen sie ihn ein weiteres Mal ausfüllen.

 

Auf dem 1. Elternabend der ersten Klassen zu Beginn eines neuen Schuljahres erläutert die Schulleitung den Schulvertrag den (neuen) Eltern. Nachdem im Unterricht der Inhalt (und die Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung der Regelungen) des Vertrages mit den Kindern besprochen wurde, erhalten die Eltern den Schulvertrag mit einem erläuternden Anschreiben. Mit ihrer Unterschrift und der Unterschrift auf dem Anschreiben (wird eingesammelt und der Schülerakte bei der Klassenleitung beigefügt) bestätigen sie, dass sie den Schulvertrag gelesen und die Regeln akzeptiert haben.